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AGB's - The Last Hope Saloon

Last Hope Saloon
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Aktualisiert:
18. Nov. 24

AGB's

Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Country & Western Tanzschule "The Last Hope Saloon" (TLHS):

1. Die TLHS führt Kurse in Line-, Couple-, Contra & Squaredance durch. Es können auch weitere Tanzarten
   unterrichtet werden.
 
2. Zur Durchführung eines Kurses legt TLHS eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern fest. TLHS behält
   sich vor, laufende Kurse die weniger als 10 Teilnehmer haben, aufzuheben und die Teilnehmer auf andere
   Kurse zu verteilen.
 
3. Wenn TLHS verhindert ist eine Kursstunde durchzuführen, so wird die ausgefallene Stunde am Ende des
   Kurses nachgeholt.
 
4. Wenn ein Kurs von TLHS abgebrochen werden muss (z.B. Ausfall Kursleiter), wird das bereits erhaltene
   Kursgeld für die nicht bezogenen Stunden zurück erstattet.
 
5. Unterlagen zu den Kursen wie Tanz Beschreibungen oder Schrittbeschreibungen werden von TLHS freiwillig
   abgegeben. Diese können nicht von den Teilnehmern gefordert werden.
 
6. TLHS gibt keine Musik zu den Kursen ab da Musik geschützt ist und Abgabenpflichtig (SUISA). Der Kursteilnehmer
   ist selber besorgt für die Musikbeschaffung (Download) zum eigenen Bedarf.
 
7. TLHS organisiert Ausflüge & Besuche zu Line Dance Veranstaltungen. Diese Ausflüge sind auf freiwilliger Basis
   und TLHS kann in keiner Weise für Fehler, Missverständnisse oder Unfälle von den Teilnehmern verantwortlich
   gemacht werden.
 
8. Für die Durchführung von Kursen verlangt TLHS eine Kursgebühr. Diese Kursgebühr wird bei Antritt des Kurses
   (1.Kurstag) durch den Teilnehmer beglichen. Es ist der ganze Betrag fällig. Bei späterem eintreten in den Kurs
  ist der ganze Kursbeitrag fällig, ab 6. Abend der halbe Beitrag. Bei nicht Bezahlung kann der Teilnehmer vom
  Kurs ausgeschlossen werden.
 
9. Es liegt in der Eigenverantwortung des Kursteilnehmers Kursstunden zu besuchen oder ausfallen zu lassen. Für
   Absenzen wie Sitzungen, längere Arbeitszeiten, kurze Krankheit oder Ferien usw. kann der Teilnehmer keine Rück-
   erstattung der Kursstunde oder Ersatzstunden einfordern.
 
10. Hat der Kursteilnehmer einen Unfall oder längere Krankheit (OP) und kann für mehr als 3 Kursstunden nicht teil-
      nehmen oder muss den Kurs ganz abbrechen, ist TLHS bereit gegen Arztzeugnis die nicht bezogenen Kurs-
     stunden zu vergüten.
 
11. Der Kursteilnehmer nimmt auf eigene Gefahr am Kurs teil. Sollte er sich ein Fuss verstauchen, ausrutschen oder
      andere Verletzung während dem Tanzen erleiden, kann TLHS dafür nicht haftbar gemacht werden.
 
12. Fällt ein Kurs infolge Coronabestimmungen aus oder erkrankt ein Kursteilnehmer, werden die Kurskosten anteils-
     mässig am nächsten Kurs angerechnet oder ausbezahlt. TLHS ist verpflichtet die Coronabestimmungen ein-
     zuhalten und kann Teilnehmer die die Bestimmungen des Kantones / Bundes nicht einhalten vom Kurs aus-
     schliessen. Das Kursgeld wird in diesem Falle anteilsmässig rückerstattet.

Diese AGB’s treten per 1.Sept. 2021 in Kraft. Gerichtsstand für den The Last Hope Saloon Tanzschule ist Lenzburg.
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